Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
Die nachstehenden Bedingungen bestimmen das Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und BN Graphics. Mit der Erteilung eines Auftrages (mündlich oder schriftlich) anerkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen von BN Graphics. Sollten im Rahmen eines Projektes andere Bestimmungen schriftlich vereinbart worden sein, gelten diese.
BN Graphics ist im Handelsregister als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) eingetragen.
BN Graphics GmbH
Nordstrasse 230
8037 Zürich
Schweiz
CHE-109.318.578
2. Leistungen
BN Graphics erbringt folgende Leistungen in den Bereichen Strategie und visueller Kommunikation:
– Auftragsvorbereitung und -planung
– Konzeption und Entwurf
– Detailgestaltung und Ausführung
– Realisation und Produktionsüberwachung
3. Grundlagen der Zusammenarbeit
BN Graphics verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen sowie die ihr anvertrauten und erarbeiteten Informationen vertraulich zu behandeln.
Zur Ausführung des Auftrages behält sich BN Graphics vor, Mitarbeiter, fachkundige Dritte und/oder Subunternehmen herbeizuziehen, sofern dies für die vereinbarte Leistungserbringung sinnvoll oder notwendig ist. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass BN Graphics alle Unterlagen und Informationen, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig zukommen lässt. Der Auftraggeber bezahlt die Arbeiten von BN Graphics gemäss den in der Offerte festgelegten Vergütungen und Mehrkosten, sofern diese so kommuniziert wurden.
4. Unterlassene Mitwirkung
Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkung/Unterstützung oder kommt er mit der Annahme der durch BN Graphics angebotenen Leistung in Verzug, kann in gegenseitigem Einvernehmen eine Frist gesetzt werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, behält sich BN Graphics vor, die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist abzulehnen oder fristlos zu kündigen.
Kann ein Auftrag von BN Graphics nicht beendet werden, weil es beim Auftraggeber an dessen Mitwirkung/Unterstützung mangelt, steht BN Graphics das volle Honorar zu. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
5. Nutzungsrecht
Die von BN Graphics erstellten Arbeiten, Auftragsunterlagen und alle Elemente davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Der Umfang der Nutzung ergibt sich aus der Offertstellung.
6. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von BN Graphics erstellten Arbeiten (Entwürfe, Konzepte, usw.) gehören grundsätzlich BN Graphics. BN Graphics kann über diese Rechte (Urheberrecht und Markenschutz) gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Bundesgesetzes verfügen. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber ohne Einverständnis von BN Graphics nicht berechtigt, Änderungen an den betreffenden Arbeiten, insbesondere an der Gestaltung, vorzunehmen.
7. Herausgabe von Daten und Originalen
Die Daten und Originale gehören grundsätzlich BN Graphics und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt. Idee und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum von BN Graphics.
8. Auftragsvorbesprechung
Besprechungen (Kontaktaufnahme, Offertengespräch) sind bis zur Auftragserteilung kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.
9. Offerten und Auftragserteilung
BN Graphics erstellt grundsätzlich für jeden Auftrag eine schriftliche Offerte, die den Leistungsumfang des Auftrages dokumentiert. Solange lediglich ungefähre oder unvollständige Angaben vorliegen, gilt eine Kostenschätzung als unverbindliche Richtofferte. In einer verbindlichen Offerte nicht erwähnte, vom Auftraggeber verlangte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehrarbeit infolge von qualitativ schlechten Vorlagen oder Bilddaten wird nach Zeitaufwand zusätzlich verrechnet. Texte sind als elektronische Datei vom Auftraggeber bei Auftragsbeginn zu liefern. Ein Korrekturlauf ist im Preis enthalten, weitere Korrekturen werden nach Zeitaufwand und entsprechendem Stundenhonorar zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung von Offerten erlischt nach 2 Monaten. Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
10. Präsentationen
BN Graphics erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen. Im Falle einer Ausarbeitung von Vorschlägen, die einen Entscheid über eine Zusammenarbeit ermöglichen, werden per Vereinbarung abgerechnet. Wird der Auftrag nach Erstellen annulliert, werden die Kosten für Konzeption, Ausführung sowie allfällige Materialien verrechnet. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten.
11. Vorstudien, Muster und Prototypen
Vorstudien, Muster und Prototypen, welche auf Wunsch des Auftraggebers ausgearbeitet werden, bleiben Eigentum von BN Graphics und dürfen nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. BN Graphics ist berechtigt, die entstandenen Aufwendungen zu verrechnen. Verrechnungsgrundlage ist die Offerte.
12. Druckaufträge
Bei Druckaufträgen erhält der Kunde ein «Gut zum Druck» und hat dieses zu kontrollieren, zu visieren und unterzeichnet zu retournieren. Die Druckfreigabe kann auch via Mail erfolgen.
BN Graphics lehnt jede Haftung ab, wenn Fehler oder Änderungswünsche vom Auftraggeber beim «Gut zum Druck» nicht beanstandet/kommuniziert werden oder wenn der Auftraggeber das «Gut zum Druck» nicht rechtzeitig retourniert und es dadurch zu Terminverschiebungen seitens der Druckerei kommt.
Farbabweichungen von 5–10 % sind beim Druck gegenüber der Proof-Vorlage nicht auszuschliessen. BN Graphics lehnt bei minimalen Farbabweichungen jegliche Haftung ab.
13. Aufträge für elektronische Medien
Beinhaltet ein Auftrag das Erstellen von elektronischen Medien, erhält der Auftraggeber vor der Publikation ein «Gut zur Publikation»-Exemplar. Der Auftraggeber hat dieses Exemplar zu kontrollieren und die Freigabe per Mail zu erteilen.
BN Graphics lehnt jede Haftung ab, wenn Fehler oder Änderungswünsche vom Auftraggeber beim «Gut zur Publikation» nicht beanstandet/kommuniziert werden, das «Gut zur Publikation» nicht rechtzeitig erteilt wird und es dadurch zu Terminverschiebungen kommt.
Unterschiedliche Bildschirme und Betriebssysteme können zu Farbabweichungen gegenüber der Darstellung des «Gut zur Publikation»-Exemplars beim elektronischen Medium des Auftraggebers selbst führen. BN Graphics übernimmt für solche Farbabweichungen keine Haftung.
Beinhaltet ein Auftrag die Registrierung von Domain-Namen und/oder einen Abschluss von Hosting-Verträgen, werden diese Verträge unter dem Namen des Auftraggebers/Kunden abgeschlossen. BN Graphics tritt nur als Vermittler und ausführender Beauftragter auf. Haftung und Verantwortung verbleiben beim Auftraggeber/Kunden.
Browserkompatibilität wird gemäss der gestellten Offerte gewährleistet.
Wird ein Content-Management-System (CMS) verwendet, muss dieses regelmässig mit Updates gewartet werden. BN Graphics übernimmt keine Haftung für die vollständige Funktion des elektronischen Mediums, wird eines dieser notwendigen Updates nicht vorgenommen. Für Inkompatibilitäten zwischen CMS und Webhosting übernimmt BN Graphics keine Haftung.
14. Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn diese Termine von BN Graphics schriftlich bestätigt werden und die erforderlichen Unterlagen (Bilder, Texte, usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei BN Graphics eintreffen.
15. Mängelrüge
Die von BN Graphics erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Alle Beanstandungen haben innerhalb von zehn Tagen zu erfolgen. Geht bei BN Graphics innert zehn Tagen keine Mängelrüge des Auftraggebers ein, so gilt das Produkt nach Art. 370 OR als genehmigt.
16. Haftung
Kosten, welche bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Auftraggeber. Für rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt BN Graphics keine Haftung. Ebenso haftet BN Graphics nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wurden die Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt. Die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen wie Fotos, Texte etc. werden von BN Graphics in der Annahme verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und bei der Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden. BN Graphics übernimmt keine Haftung für Schäden oder Fehler, welche der Auftraggeber bzw. ein Lieferant verschuldet hat.
17. Datenspeicherung
BN Graphics ist verpflichtet, Entwürfe, Auftragsunterlagen, Daten, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem (1) Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an ihrem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist BN Graphics ohne anderslautende, schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen die Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind separate Bedingungen zu vereinbaren.
18. Werbung
BN Graphics behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden Qualitätsmuster an Dritte zu versenden oder diese für Eigenwerbung zu verwenden (z. B. auf der eigenen Website usw.).
19. Kommissionen
Ab einer gewissen Auftragsgrösse ist BN Graphics berechtigt, eventuelle Vermittlungskommissionen in Anspruch zu nehmen.
20. Zahlungsbedingungen
Im Preis nicht inbegriffen sind ausserordentliche Aufwendungen wie Dienstleistungen Dritter (z. B. Webhosting, Bildrechte, Druckkosten usw.)
Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Nettobeträge in Schweizer Franken. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich oder nach Beendigung des Auftrages. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen.
Bei grossem Zeitaufwand resp. Grossprojekten hat BN Graphics Anspruch auf entsprechende Akontozahlungen. BN Graphics rechnet auf der Grundlage der Offerte und allfälliger nachträglicher Änderungen ab.
Enthält die Auftragsbestätigung ein Kostendach und BN Graphics erkennt, dass dieses Budget zur Realisierung des Leistungsumfangs nicht ausreicht, wird der Kunde frühzeitig über den zu erwartenden Zusatzaufwand informiert. Akzeptiert der Kunde diesen Zusatzaufwand, wird ein neues Kostendach vereinbart. Andernfalls kann der Kunde entweder den Leistungsumfang reduzieren oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts sind die bis zu diesem Zeitpunkt von BN Graphics erbrachten Leistungen zu vergüten.
Wenn bei Neukunden die Auftragsbestätigung den Betrag von CHF 3000.– übersteigt, werden 50 % des Rechnungsbetrages zu den genannten Konditionen unmittelbar nach Vertragsabschluss resp. Auftragserteilung fällig.
21. Höhere Gewalt
BN Graphics haftet nicht für Schäden, die durch Störungen des Betriebes, insbesondere durch unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Naturereignisse (Sturmwinde, Erbeben usw.), Epidemien/Pandemien, Krieg, Unruhen und ähnliches verursacht werden. In solchen Ausnahmesituationen ist BN Graphics berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
22. Gerichtsstand
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und BN Graphics unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Ort des Geschäftssitzes von BN Graphics GmbH.
Zürich, 16. Februar 2023